GRUNDSTÜCKSSUCHE, GRUNDSTÜCKSBEWERTUNG FÜR EINDEN GEWERBEBAU

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Grundstückssuche Grundstückssuche

Ein Unternehmen wächst, braucht einen neuen Standort. Doch welches Grundstück ist dafür ideal? Ingeba ist bereits bei der Grundstückssuche ein kompetenter Partner.

In eine Grundstücksbewertung fließen viele Faktoren ein. Laut Darstellung des Finanzamtes „ist der Wert des Grundstückes nach dem jeweiligen Immobilienpreisspiegel zu ermitteln. Von diesem Wert ist ein Abschlag von 28,75 Prozent vorzunehmen. Der so ermittelte Wert kann als Grundstückswert herangezogen werden.“ Diese Berechnung des Grundstückswertes ist die Bemessungsgrundlage für die Steuern, greift aber bei weitem zu kurz.

Planen: Wie groß muss das Grundstück sein? Ein Bauherr weiß oft nicht darüber Bescheid, was in welcher Größe gebraucht wird oder wie groß das Grundstück dafür sein muss. Das muss er auch nicht wissen. Wir gehen mit ihm alle Fragen durch, um den Bedarf genau ermitteln zu können. Was braucht es, welche Erweiterungsschritte sind geplant? Wo will das Unternehmen in 5, 10 oder 15 Jahren stehen? Welche Möglichkeiten fürs Wachstum hat es?

Wir fertigen dann eine Konzept für den Kunden aus und denken dabei in unterschiedlichen Varianten: So oder so könnten wir uns das Projekt vorstellen, in dieser Größe wäre es optimal. Dabei bauen wir auf viel Erfahrung: Wir haben schon für viele Kunden die ideale Grundstücksgröße erhoben und die Einreichplanung fertiggestellt.

Suchen: Wie findet man ein geeignetes Grundstück? Natürlich kann sich ein Unternehmen selber auf die Grundstückssuche begeben – das aber gerne auch uns überlassen. Wir können entscheidend weiterhelfen, wissen über freie Flächen Bescheid, vertrauen dabei auf ein Netzwerk an zuverlässigen und langjährigen Partnern.

Ermitteln: Worauf alles zu achten ist. Viele Faktoren wirken sich auf die Berechnung eines Grundstückswertes aus. Einige wichtige Punkte beispielsweise sind:

a) Energie:
Wie viel Strom wird am künftigen Standort gebraucht? Steht ausreichend Strom zur Verfügung, wenn nicht, wie viel kostet ein Anschluss?

b) Widmung:
Reicht die Widmung als Mischbaugebiet für das Vorhaben? Oder braucht es dafür ein Betriebsbaugebiet? Bei Letzterem fallen schon mal zwei Drittel aller freien Grundstücke weg, zumindest in Oberösterreich und Niederösterreich. Denn ein Produktionsbetrieb ist in einem Mischbaugebiet nicht möglich, ebenso kein Logistikbetrieb, von und zu dem es viele Transportfahrten mit Lkw gibt. Bei einem Schichtbetrieb wird es ebenso schnell heikel, in einem Mischbaugebiet wird beispielsweise die Rotationsdruckmaschine einer Druckerei nicht genehmigt. Wir wissen jedenfalls genau Bescheid, was in einem Mischbaugebiet erlaubt und genehmigungsfähig ist – oder auch nicht.

c) Bebauungsplan:
Vielerorts gibt es einen Bebauungsplan, der zu berücksichtigen ist. Dieser gibt zum Beispiel die Anzahl der möglichen Stockwerke vor.

d) Verkehrsanbindung:
Wie ist das Grundstück zu erreichen? Führt eine ausreichend große Straße dorthin? Dafür gibt es normalerweise klare Anforderungen vom Kunden.

e) Mitarbeiter:
Eine der Herausforderungen lautet: Können die Mitarbeiter gehalten werden, wenn das Unternehmen seinen Standort wechselt? Um überhaupt bauen zu dürfen, muss mancherorts nachgewiesen werden, wie viele Mitarbeiter dort tatsächlich arbeiten werden. Bei einer neuen Logistikhalle mit wenigen Mitarbeitern und viel Lkw-Verkehr sinken die Chancen auf Umsetzung, weil viele Gemeinden oder Städte nicht wollen, dass für wenige Mitarbeiter Tausende Quadratmeter Boden versiegelt werden. Sie bevorzugen Produktionsbetriebe mit mehr Mitarbeitern, weil das mehr Kommunalsteuereinnahmen bedeutet. Das gilt es im Vorfeld zu beachten.

f) Bodenbeschaffenheit:
Diese wirkt sich direkt auf die Baukosten aus. Es gibt Grundstücke, auf denen Tiefgründungen notwendig werden, um überhaupt bauen zu können. Der Grundstückswert ist dort dementsprechend niedrig, die Baukosten hingegen sind möglicherweise hoch. Dann braucht es den Gesamtblick, ob es das Investment wert ist.
Wir prüfen all diese Punkte ausführlich. Dass sich das auszahlt, zeigt folgendes Beispiel: Bei einem Grundstück an der Bahnstrecke ist im angrenzenden 12-Meter-Bereich keine Bebauung erlaubt. Auf der anderen Seite verläuft die Bundesstraße, von dieser muss 15 Meter weit weggerückt werden. Auf der dritten Seite fließt ein Bach, daneben steht Trenngrün. Der Bauwerber hätte also maximal 60 bis 70 Prozent des Grundstücks nutzen können, weil an drei Seiten große Abstandsbestimmungen einzuhalten sind.
Wer uns bereits vor dem Kauf eines Grundstücks kontaktiert, ist vor solch negativen Überraschungen gefeit. Zumindest weiß ein Interessent dann genau Bescheid und kann auf Basis vollständiger Information entscheiden.

g) Altlasten:
Es ist auch wichtig, sich über mögliche Altlasten auf dem Grundstück zu erkundigen. An manchen Orten ist auch eine Kampfmittelerkundung durchzuführen, um nicht während der Bauarbeiten eine unliebsame Überraschung zu erleben und womöglich eine Einstellung der Arbeiten zu riskieren.

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